Warnung: gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung
Harmonisierung des Zahlungsverkehrs
Während ISO 20022 als Standard für den internationalen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum (Single Euro Payments Area) erfolgreich eingeführt wurde, verzögert sich nun die Ablösung des heutigen Einzahlungsscheines bzw. die Einführung der QR-Rechnung in der Schweiz und wird nicht Mitte 2019 stattfinden!
Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine neue Broschüre zur beruflichen Vorsorge im Angebot.
Öffnungszeiten Auffahrt 2018
Steuerjahr 2018: Erste von drei Ratenrechnungen
Die erste (von drei) Ratenrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2018 ist zahlbar bis 19. Juni 2018; sie beträgt 40% der voraussichtlich geschuldeten Steuer. Die zweite und dritte Ratenrechnung machen dann je nochmals 30% des Steuerbetrags aus. Ratenrechnungen sind nicht anfechtbar.
Bitte beachten Sie den Verzugszins von 3%, wenn der Ratenbetrag bis
19. Juni 2018 nicht oder nur teilweise bezahlt ist.
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