Öffnungszeiten Auffahrt 2018
Steuerjahr 2018: Erste von drei Ratenrechnungen
Die erste (von drei) Ratenrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2018 ist zahlbar bis 19. Juni 2018; sie beträgt 40% der voraussichtlich geschuldeten Steuer. Die zweite und dritte Ratenrechnung machen dann je nochmals 30% des Steuerbetrags aus. Ratenrechnungen sind nicht anfechtbar.
Bitte beachten Sie den Verzugszins von 3%, wenn der Ratenbetrag bis
19. Juni 2018 nicht oder nur teilweise bezahlt ist.
UpDate Ausgabe 1|2018
Folgende interessante Themen finden Sie in der ersten UP|DATE-Ausgabe im Jahr 2018:
Steuererklärung 2017: Fristverlängerung
War es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen? Damit Sie keine Mahngebühr über CHF 60 für das verspätete Einreichen der Steuererklärung bezahlen müssen, lohnt es sich, so schnell wie möglich online eine Fristverlängerung bis 15. September 2018 einzugeben (kostenlos) oder für CHF 10 bis maximal 15. November 2018 unter Angabe Ihrer ZPV-Nummer, des ID-Codes und der Fall-Nr. Diese Angaben finden Sie auf dem Brief der Steuererklärung. Hier geht's direkt zur Online-Fristverlängerung.
Sind Sie unser Kunde und sind wir bereits im Besitz Ihrer Steuerformulare, reichen wir für Sie automatisch eine Fristverlängerung ein!
Steuerjahr 2017: Was ist neu?
Das gab es fast noch nie: Gemäss Information der Steuerverwaltung gibt es gegenüber dem Vorjahr beim Ausfüllen der Steuererklärung keine Neuerungen!
Hier die Abzüge 2017 auf einen Blick.
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