Als bei der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsexpertin prüfen wir gerne Ihre Jahresrechnung nach dem Standard zur eingeschränkten Revision.
Gegenüber Investoren, Banken, Staat und anderen Interessengruppen geniesst eine eingeschränkt geprüfte Jahresrechnung ein grösseres Vertrauen als eine ungeprüfte.
Die eingeschränkte Revision wird so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil der eingeschränkten Revision.